gründungszuschuss
6 Monate Förderung für Deine Selbstständigkeit
Antrag auf Gründungszuschuss - staatliche Förderung für Deine Selbstständigkeit
Du stellst Dir immer wieder die Frage, ob Du zu Beginn genügend Aufträge oder Kunden hast, um all Deinen Verpflichtungen nachkommen zu können? Du zweifelst, ob Du das "Risiko" eingehen solltest? Eine Möglichkeit, die Startphase abzusichern, ist die staatliche Förderung für Selbstständige, der Gründungszuschuss.
Um den Antrag auf Gründungszuschuss stellen zu können, sind einige Vorbereitungen notwendig. Unter anderem musst Du eine Begründung für die Förderung "Gründungszuschuss" schreiben. Auch ein Konzept, also einen Businessplan, erwartet die Agentur für Arbeit von Dir.
Wer diese Förderung bekommt, was Du dafür tun musst und welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, erklären wir Dir ausführlich in Deinem Mitgliederbereich bzw. in Deinem persönlichen Einzelcoaching.
Nicht nur bei Deinem Antrag auf den Gründungzuschuss begleiten wir Dich. Wenn Du erfolgreich gründen willst, nutze unsere Gründungsberatung mit über 25 Jahren Erfahrung in dem Bereich der Existenzgründung. In unserem Mitgliederbereich findest Du den optimalen Weg zu Deiner erfolgreichen Gründung. Online oder präsent - unser Gründercoaching bringt Dich sicher an Dein Ziel.
Wie kann ich den Gründungszuschuss beantragen?
Schritt 1
Prüfe, ob Du antragsberechtigt bist
Damit wir gemeinsam feststellen können, ob Du antragsberechtigt bist, beantworte uns zuerst ein paar kurze Fragen. Klicke HIER, um die Prüfung zu starten.
Schritt 2
Schritt für Schritt - Anleitung
Nach erfolgreicher Prüfung, erhältst Du Deinen Zugang zu allen Informationen, Unterlagen und Vorlagen zum Herunterladen.
Schritt 3
Befolge die ToDo's
Nachdem Du Dir die Informationen angesehen und heruntergeladen hast, arbeite die Punkte auf der "ToDo's Gründungszuschuss" ab, bis Du Deinen Gründungzuschuss erhalten hast.
Warum Die Gründungsexperten für Dich die Richtigen sind:
Unsere Gründer und ihre Erfahrungen mit uns:
Vollständige Referenz
Fliesen Stolz
Durch die Zusammenarbeit mit dem Beratungsdienst Paulisch und den dort absolvierten AVGS, habe ich mich entschieden den Gründungszuschuss in Anspruch zu nehmen. Auch bei der Antragsstellung wurde ich fachkundig unterstützt.
Existenzgründung mit dem Beratungsdienst Paulisch ist eine Betreuung von A bis Z.
Durch die
Zusammenarbeit mit dem Beratungsdienst Paulisch und den dort absolvierten
AVGS, habe ich mich entschieden den Gründungszuschuss in Anspruch zu nehmen.
Die Coaches des Beratungsdienstes haben mich optimal über die Förderung beraten.
Auch bei der Antragsstellung wurde ich fachkundig unterstützt.
Existenzgründung mit dem Beratungsdienst Paulisch ist eine Betreuung von A bis Z.
Vollständige Referenz
Claudi's HafenOase
... das Absolvieren des Existenzgründerseminars war und ist für jeden wichtig, um sicher und gestärkt auf den Arbeitsmarkt zu bestehen. Auch beim Beantragen des Gründungszuschusses konnte ich auf das Team zählen.
Was für mich sehr wichtig war ist, dass ich mich bei Fragen, Zweifel und Ängsten auf die Unterstützung meines Unternehmensberaters verlassen konnte.
Seit einem Jahr bin ich selbständig, das konnte ich aber nur mit der Hilfe des Beratungsdienst Paulisch erreichen. Sie standen stets an meiner Seite.
Auch das Absolvieren des Existenzgründerseminars war und ist für jeden wichtig, um sicher und gestärkt auf den Arbeitsmarkt zu bestehen. Auch beim Beantragen des Gründungszuschusses konnte ich auf das Team zählen.
Was für mich sehr wichtig
war ist, dass ich mich bei Fragen, Zweifel und Ängsten auf die Unterstützung
meines Unternehmensberaters verlassen konnte.
Vollständige Referenz
Bonbonkönig Manufaktur
Ich habe gemerkt, dass die Mitarbeiter erfahren und kompetent sind. Sie wussten stehts welche Anträge ich benötige und wann und wie diese erfolgsversprechend einzureichen sind. Gefallen hat mir, dass jeder der Coaches Erfahrungen mit der Selbständigkeit hat und nicht nur Theorie, sondern auch Praxiswissen und eigene Erfahrungen vermitteln kann.
Ich kann den Beratungsdienst Paulisch nur weiterempfehlen.
Das Unternehmen Paulisch hat mich gut beraten und auf meine Selbständigkeit vorbereitet. Ich habe gemerkt, dass die Mitarbeiter erfahren und kompetent sind. Sie wussten stehts welche Anträge ich benötige und wann und wie diese erfolgsversprechend einzureichen sind.
Auch bei Problemen und Hürden wird nach Alternativen gesucht und diese nach Möglichkeit gemeinsam umgesetzt. Im Nachhinein haben die Coaches ein offenes Ohr, beraten und helfen bei Problemen mit ihren Erfahrungen.
Gefallen hat mir, dass jeder der Coaches Erfahrungen mit
der Selbständigkeit hat und nicht nur Theorie, sondern auch Praxiswissen und
eigene Erfahrungen vermitteln kann. Ich kann den Beratungsdienst Paulisch nur
weiterempfehlen.
häufig gestellte Fragen:
Ist der Antrag auf den Gründungszuschuss kompliziert?
Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, erwartet die Agentur für Arbeit einige Unterlagen von Dir. Unter anderem einen Businessplan, eine fachkundige Stellungnahme sowie eine aussagekräftige Begründung. Lass Dich nicht abschrecken, wir helfen Dir!
Wie hoch ist die Förderung vom Arbeitsamt?
Der Gründungszuschuss entspricht dem ALG-I Bezug, also der Höhe des Betrages, den die Agentur für Arbeit auf Dein Konto überweist. Zusätzlich erhältst Du 300€ für Deine soziale Absicherung und das 6 Monate lang.
Wie kann ich den Antrag auf Gründungszuschuss stellen?
Nutze unserer Prüfung zur Antragberechtigung und halte Dich an unsere Schritt für Schritt - Anleitung
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein, denn die Gewährung eines Gründungszuschusses liegt im
Ermessen des Sachbearbeiters der Agentur für Arbeit. Auch hat die Vermittlung
in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Vorrang vor Förderung. Aber
dieses Argument zählt nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit nicht mehr.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Chance auf den Gründungszuschuss zu haben?
- 1. Zum Tag der Gründung muss ich einen Rechtsanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen haben.
- 2. Ich muss im Haupterwerb gründen.
- 3. Ich muss mindestens 1 Tag arbeitslos sein.
- 4. Wenn ich bereits einmal Gründungszuschuss bekommen habe, muss die letzte Zahlung mehr als 2 Jahre zurück liegen.
Wenn ich selbst gekündigt habe, bekomme ich dann eine Sperre und wie lang ist diese?
Wer selbst ohne triftigen Grund kündigt, erhält eine
3-monatige Sperre. In dieser Zeit wird kein ALG I und keine Krankenkasse gezahlt.
Muss ich das Stammblatt vollständig ausfüllen?
Ja, denn nur so kann bereits im Vorfeld vieles abgeklärt
werden und es kommt zu keinen bösen Überraschungen.
Was wären triftige Gründe?
- 1.
Überstunden werden nicht bezahlt
- 2. Keine regelmäßige Lohn- oder Gehaltszahlung
- 3. Keine Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- 4. Ärztliches Attest
- 5. Mobbing
- 6. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Bevor man die Kündigung selbst ausspricht oder einen Aufhebungsvertrag schließt, sollte die Agentur für Arbeit hinzugezogen werden.
Kann ich trotz eigener Kündigung Gründungszuschuss beantragen?
Wenn ich selbst kündige und eine 3-monatige Sperre bekomme,
kann ich trotzdem während der Sperrzeit Gründungszuschuss beantragen. Hier verschiebt
sich nur die 1. Zahlung des Gründungszuschusses entsprechend um die Zeit der
noch geltenden Sperre.
Beispiel: Ich habe zum 31.12. gekündigt und gründe zum 01.02., dann habe ich zunächst eine 3-monatige Sperre. Den Gründungszuschuss erhalte ich vom 01.04. bis zum 30.09.
Kann ich als ALG I-Empfänger im Nebenerwerb gründen?
Ja, ich kann als ALG I-Empfänger im Nebenerwerb gründen,
wenn ich weniger als 15 Wochenstunden tätig bin und weniger als 165,00 EUR
Gewinn im Monat erwirtschafte.
Ich war vor meiner Arbeitslosigkeit mit einem anderen Gewerk im Nebenerwerb selbständig. Was habe ich zu beachten?
Hier gilt auch die 15-Wochenstundenregel, jedoch darf ich zu
dem Gewinn vom Vorjahr, quasi vor meiner Arbeitslosigkeit, zusätzlich 165,00
EUR aus dem neuen Nebenerwerb dazu verdienen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Gründungszuschuss?
- 1. Businessplan
- 2. Gewerbeanmeldung oder steuerliche Anmeldung bei Freiberuflern
- 3. Fachkundige Stellungnahme
- 4. Begründung der Förderung zur Beantragung des Gründungszuschusses
- 5. Begründung der Aufgabe früherer Selbständigkeit
- 6. Nachweis kaufmännischer Kenntnisse
Wer kann bei der Beantragung des Gründungszuschusses helfen?
Wenn Du den kompletten „Führerschein für Unternehmer“ ablegst,
bist Du auf dem neuesten Stand und hast schon mal die theoretische und
kaufmännische Ausbildung absolviert. Während dieser Ausbildung erarbeiten wir
mit Dir Deinen persönlichen Businessplan. Es wäre ein Leichtes, den Rest auch noch
gemeinsam zu meistern.
Wer erledigt den Rest für mich?
Wir können Dir unser Paket „Gründungszuschuss“ für 350,00
EUR anbieten. In diesem Paket ist das Ausfüllen des Antrags selbst, die
fachkundige Stellungnahme, die Begründung der Förderung und die Anpassung des
Businessplanes für die Agentur für Arbeit enthalten.
Wofür kann ich das Zertifikat „Führerschein für Unternehmer“ noch nutzen?
Der Lehrgang
ist das Bindeglied zwischen Ausbildung/BWL-Studium und Selbständigkeit, es ist
die theoretische und kaufmännische Ausbildung. Banken verlangen oft diesen
Nachweis. Auch sollte es im Lebenslauf vermerkt werden, denn jeder
Arbeitgeber schätzt unternehmerisch denkende Arbeitnehmer, falls Du Dich
während des Coachings gegen eine Selbständigkeit entscheiden solltest.
Was ist, wenn die Agentur für Arbeit mir den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nicht bewilligt, kann ich ihn selbst bezahlen?
Natürlich solltest Du für Deine Träume kämpfen und bei der
Agentur für Arbeit hartnäckig bleiben. Jedoch bieten wir Dir auch die
Möglichkeit, das Coaching selbst zu bezahlen. Bitte melde Dich bei uns. Diese
Kosten wären dann Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, wenn Du am Ende nicht
gründen solltest.
Kann ich auch den Gründungszuschuss bekommen, wenn ich länger krankgeschrieben bin?
Nein, gründen und somit Gründungszuschuss beantragen kann ich nur, wenn ich gesund bin und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Ich habe einen Reha-Antrag gestellt.
Hier gibt es oft das Problem der Zuständigkeit. In der Regel
ist das die Rentenversicherung. Diese übernimmt dann den Gründungszuschuss und
die Kosten für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Sprich es mit Deinem
Träger ab, wir senden Dir gern einen Kostenvoranschlag zu.
Muss ich das Stammblatt vollständig ausfüllen?
Ja, denn nur so kann bereits im Vorfeld vieles abgeklärt
werden und es kommt zu keinen bösen Überraschungen.