Du stellst Dir immer wieder die Frage, ob Du zu Beginn genügend Aufträge oder Kunden hast, um all Deinen Verpflichtungen nachkommen zu können? Du zweifelst, ob Du das "Risiko" eingehen solltest? Eine Möglichkeit, die Startphase abzusichern, ist die staatliche Förderung für Selbstständige, der Gründungszuschuss.
Um den Antrag auf Gründungszuschuss stellen zu können, sind einige Vorbereitungen notwendig. Unter anderem musst Du eine Begründung für die Förderung "Gründungszuschuss" schreiben. Auch ein Konzept, also einen Businessplan, erwartet die Agentur für Arbeit von Dir.
Wer diese Förderung bekommt, was Du dafür tun musst und welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, erklären wir Dir ausführlich in Deinem Mitgliederbereich bzw. in Deinem persönlichen AVGS Einzelcoaching.
Nicht nur bei Deinem Antrag auf den Gründungzuschuss begleiten wir Dich. Wenn Du erfolgreich gründen willst, nutze unsere Gründungsberatung mit über 25 Jahren Erfahrung in dem Bereich der Existenzgründung. In unserem Mitgliederbereich findest Du den optimalen Weg zu Deiner erfolgreichen Gründung. Online oder präsent - unser Gründercoaching bringt Dich sicher an Dein Ziel.
Der Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erleichtert Dir den Einstieg in die Selbstständigkeit erheblich.
6 Monate erhältst Du den Gründungszuschuss in Höhe Deines Arbeitslosengeldes.
Zusätzlich zum Gründungszuschuss erhältst Du 300 Euro für Deine soziale Absicherung
Das bedeutet, Du hast für mindestens 6 Monate den gleichen Lebensstandard wie in der Arbeitslosigkeit.
Nach den 6 Monaten, kannst Du die soziale Absicherung für weitere 9 Monate beantragen.
Klicke nach Schritt 3 auf den Button und starte die Prüfung, ob Du antragsberechtigt bist.
Trage bitte alle Informationen in das Formular ein, damit wir prüfen können, ob Du antragsberechtigt bist.
Nach dem Absenden Deiner Informationen, erfährst Du sofort, ob Du antragsberechtigt bist.
Wir haben fast 1.000 Antragsverfahren begleitet - wir wissen, worauf es bei Deinem Antrag ankommt!
Mehr als 25 Jahre sind wir in der Gründungsberatung tätig - wir kennen alle Hürden bei Deiner Existenzgründung!
Wir haben weitaus mehr als 1.000 Gründer erfolgreich in ihre Selbstständigkeit begleitet!
"Durch die Zusammenarbeit mit den Gründungsexperten und den dort absolvierten AVGS, habe ich mich entschieden den Gründungszuschuss in Anspruch zu nehmen.
Auch bei der Antragsstellung wurde ich fachkundig unterstützt.
Existenzgründung mit "Die Gründungsexperten" ist eine Betreuung von A bis Z."
Christian Stolz
Fliesen Stolz
"... das Absolvieren des Existenzgründerseminars war und ist für jeden wichtig, um sicher und gestärkt auf den Arbeitsmarkt zu bestehen.
Auch beim Beantragen des Gründungszuschusses konnte ich auf das Team zählen.
Was für mich sehr wichtig war ist, dass ich mich bei Fragen, Zweifel und Ängsten auf die Unterstützung meines Unternehmensberaters verlassen konnte."
Claudia Borchardt
Claudi's HafenOase
"Ich habe gemerkt, dass die Mitarbeiter erfahren und kompetent sind.
Sie wussten stehts welche Anträge ich benötige und wann und wie diese erfolgsversprechend einzureichen sind.
Gefallen hat mir, dass jeder der Coaches Erfahrungen mit der Selbständigkeit hat und nicht nur Theorie, sondern auch Praxiswissen und eigene Erfahrungen vermitteln kann.
Ich kann "Die Gründungsexperten" nur weiterempfehlen."
Marc Porath
Bonbonkönig Manufaktur
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründerzuschuss vom Arbeitsamt ist eine Förderung für die Selbstständigkeit. Unter gewissen Voraussetzungen erhältst Du den Existenzgründerzuschuss in Höhe Deines Arbeitslosengeldes.
Zuzüglich erhältst Du 300 € für Deine soziale Absicherung.
Diese Förderung für Deine Selbstständigkeit erhältst Du 6 Monate lang. Du kannst anschließend für weitere 9 Monate nochmal die
300 € für Deine soziale Absicherung beantragen. Du musst den Existenzgründerzuschuss nicht zurückzahlen.
Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit?
Es ist nicht möglich den Existenzgründerzuschuss ohne Arbeitslosigkeit zu beantragen. Du musst mindestens einen Tag beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sein.
Wie erhalte ich den Gründerzuschuss?
Folgende Unterlagen musst Du erstellen und zusammentragen:
... den Antrag auf Gründungszuschuss
... eine Begründung für die Förderung Gründungszuschuss
... die fachkundige Stellungnahme
... den Nachweis Deiner unternehmerischen Fähigkeiten - zum Beispiel den "Führerschein für Unternehmer"
... Dein Konzept - der Businessplan inklusive betriebswirtschaftlicher Planung
... ein Nachweis über Deine fachliche Qualifikation
Schon bei der Formulierung der Begründung für den Existenzgründerzuschuss kannst Du in Schwierigkeiten geraten, wenn Diese nicht mit Deinem Konzept übereinstimmt. Über den AVGS bzw. den "Führerschein für Unternehmer" kannst Du das Komplettpaket für Deinen Gründungszuschuss dazu buchen.
Wer hat die besten Voraussetzungen auf den Gründungszuschuss?
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss.
Jedoch hast Du die besten Voraussetzungen auf den Existenzgründerzuschuss, wenn Du …
Solltest Du bereits in der Vergangenheit eine Förderung durch den Gründerzuschuss erhalten haben, muss die letzte Zahlung mindestens 24 Monate zurückliegen.
Wie hoch ist der Gründerzuschuss vom Arbeitsamt?
Der Gründungszuschuss entspricht dem ALG1 Bezug, also der Höhe des Betrages, den die Agentur für Arbeit auf Dein Konto überweist.
Zusätzlich erhältst Du 300€ für Deine soziale Absicherung und das 6 Monate lang.
Nach den 6 Monaten kannst Du für weitere 9 Monate 300 € erhalten. Hierfür müssen Deine betriebswirtschaftlichen Zahlen aussagen, dass Du ohne diese 300 € nicht über die Runden kommst!
Wann wird der Gründungszuschuss gezahlt?
Der Gründerzuschuss wird immer zum Gründungstermin gezahlt und zwar rückwirkend, frühestens 1 Monat nach Antragstellung.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Existenzgründerzuschuss?
Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf den Gründungszuschuss kann sehr stark variieren. Unseren Erfahrungen nach liegt die Entscheidung der Agentur für Arbeit nach 3 bis 6 Wochen vor.